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AGB’s

1.Allgemeines

Für sämtliche Geschäfte zwischen dem Kunden und der Firma service4work IT Solutions GmbH (im folgenden service4work) gelten ausschließlich diese “Allgemeinen Geschäftsbedingungen“. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden sind nur dann wirksam, wenn sie von service4work ausdrücklich und schriftlich anerkennt werden. Von diesen “Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ abweichende oder diese ergänzende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Auf dieses Erfordernis kann nicht verzichtet werden. Sollten einzelne Bestimmungen dieser “Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter Ihrer Zugrundelegung geschlossene Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine Wirksame, die ihr dem Sinn und Zweck nach am nächsten kommt, zu ersetzen.

2.Vertragsabschluss

2.1 Die Angebote des service4work sind freibleibend und unverbindlich. Aufträge und Vereinbarungen werden erst dann verbindlich, wenn sie durch uns schriftlich bestätigt worden sind. Der Kunde ist an seinen Auftrag zwei Wochen ab diesem Zugang bei service4work gebunden. Auslieferungen und Rechnungserteilungen stehen der schriftlichen Bestätigung gleich. Die schriftliche Bestätigung gilt als kaufmännisches Bestätigungsschreiben.

2.2 Bereits vom Verkäufer bestätigte Aufträge können nur mit unserer schriftlichen Zustimmung storniert werden. In diesem Fall hat der Käufer jedoch sämtliche anfallende Kosten mit der Bearbeitung des Auftrages vor und nach der Stornierung selbst zu tragen.

3. Lieferung, Leistung, Eigentumsvorbehalt

3.1 Den Auftrag führt service4work mit größter Sorgfalt und nach Wünschen des Auftraggebers durch. Liefer- und Abgabetermine sind nur gültig, wenn sie ausdrücklich soweit der Vertag schriftlich abgeschlossen wird, vereinbart sind.

3.2 Sollte service4work mit seinen Leistungen in Verzug geraten, ist ihm zunächst eine angemessene Nachfrist zu gewähren. Erst nach deren Ablauf kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten, wenn die vereinbarte Leistung dann nicht erfolgt ist. Soweit ein Verzugsschaden entsteht, kann dieser nur bis zur Höhe des Auftragswertes geltend gemacht werden (Eigenleistung abzüglich Vorleistung und Material). Den Versand übernimmt service4work für den Auftraggeber mit der erforderlichen Sorgfalt vor, haftet jedoch nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Ware wird nach jeweiligen Bedingungen des Frachtführers versichert.

3.3 Betriebsstörungen, sowohl bei service4work als auch bei einem eventuellen Zulieferer (auch bei Streik, Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Transportbehinderungen, Aufruhr, Krieg, Fälle höherer Gewalt) berechtigen nicht zur Kündigung des Vertragsverhältnisses. Auch ist ein Schadensersatzanspruch in diesen Fällen ausgeschlossen. Bei Wegfall der Geschäftsgrundlage gelten die allgemeinen Grundsätze.

3.4 Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung aller zum Rechnungsdatum von service4work zustehenden Forderungen sein Eigentum. Eine Weiterveräußerung ist nur im Rahmen der des ordnungsgemäßen Geschäftsgangs zulässig. Forderungen aus der Weiterveräußerung tritt der Auftraggeber hiermit an service4work ab. Die Abtretung nimmt der Unternehmer hiermit an.

3.5 Soweit Vertragsgegenstand Nutzungsrechte sind, gehen diese ebenfalls erst mit vollständiger Bezahlung alles zum Rechnungsdatum von service4work zustehenden Forderungen über. Nutzungsrechte dürfen nicht weiter übertragen werden. Sie dürfen nur im vereinbarten Umfang verwertet werden.

3.6 Soweit Vertragsgegenstand Dienstleitungen sind so ist die ordentliche Kündigung ausgeschlossen. Jede angefangene Stunde wird als volle Stunde verrechnet.

3.7 An den vom Auftraggeber im Rahmen der Vertragsdurchführung gelieferten Gegenstände, Rohmaterial, Vorentwürfen, Mustern, Daten usw. steht service4work ein zurückbehaltungsrecht bis zur vollständigen Erfüllung aller fälligen Forderungen aus der Geschäftsbedingung zu.

3.8 Das Eigentum an Originalen, die service4work hergestellt hat, bleibt wenn nicht anders vereinbart, bei service4work.

4. Gegenleistung

4.1 Die im Angebot genannten Preise sind nur verbindlich, soweit ausdrücklich ein Festpreis vereinbart ist, und soweit die dem Angebot zugrunde liegenden Auftragsdaten nicht verändern. Im übrigen, insbesondere bei Inanspruchnahme von Fremdleistungen können die Preise nach oben und unten abweichen. Die Preise von service4work gelten ab Firmensitz. Sie schließen technische Nebenkosten, Verpackung, Fracht, Porto, Kurier, Versicherungs-, und Versandkosten sowie zum Zeitpunkt geltende Mehrwertsteuer nicht mit ein.

4.2 Der Auftraggeber ist verpflichtet, die vorgelegten Entwürfe sorgfältig zu prüfen. Gibt er diese zur weiteren Bearbeitung frei, und verlangt trotzdem später noch Änderungen, so werden die dadurch verursachten Mehrkosten gesondert in berechnet. Solche nachträglichen Änderungen sind auch die vom Auftraggeber verlangten Wiederholungen von Entwürfen, wenn diese wegen geringfügiger Abweichungen von der Vorlage vom Auftraggeber verlangt werden.

4.3 Soweit der Auftraggeber die erbrachten Leistungen nicht verwertet, fällt dies in seinen Risikobereich. Das volle Honorar ist dennoch zu bezahlen.

4.4 Soweit service4work Dienstleistungen erbringt insbesondere Beratungstätigkeiten, die nach Stunden vergütet werden, sind im Falle der Kündigung auf jeden Fall Vorlaufkosten zu bezahlen, auch wenn service4work keine honorarpflichtige Tätigkeit geleistet hat. Die Parteien sind sich einig, dass diese Vorlaufkosten pauschal mit 400 € netto berechnet werden. Dieser Betrag mindert sich um seine berechtigten Honoraransprüche (netto), so dass er entfällt, wenn sein Netto-Honorar 400 € übersteigt.

5. Zahlungsbedingungen

5.1. Unsere Preise verstehen sich in Euro und ohne Verpackungs- und Versandkosten. Zu den Preisen kommt die Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe hinzu.

5.2 service4work ist berechtigt, Teilzahlungen bereits vor Ablieferung des jeweiligen Werkes/der Leistung zu verlangen, soweit nicht ein Honorar nach Zeitabschnitten vereinbart ist. Die erste Teilzahlung, 1/3 des Gesamtauftragsvolumen, ist bei der Auftragsbestätigung fällig, und der 2/3 Restbetrag am Tage der Auslieferung.

5.3. Die Zahlung ist fällig innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Zahlungsfrist. Die Zahlung muss zu dem angegebenen Zeitpunkt bei service4work eingegangen sein. Die Rechnung wird unter dem Tag der Lieferung, Teillieferung oder Lieferbereitschaft (Holschuld, Annahmeverzug) ausgestellt. Wechsel nimmt service4work grundsätzlich nicht an. Geschieht dies ausnahmsweise doch, trägt der Auftraggeber Diskont und Spesen. Diese sind sofort zu bezahlen. Für die rechtzeitige Vorlegung, Protestierung, Benachrichtigung und Zurückleitung des Wechsels bei Nichteinlösung haftet service4work nicht sofern service4work oder den Personen derer sich service4work hierzu bedient, nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last liegt.

5.4. Benötigt service4work zur Durchführung des Auftrags große Materialmengen, besonders Materialien oder erheblich finanzielle Vorleistungen, dann kann hierfür Vorauszahlung verlangt werden.

5.5. Der Auftraggeber kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung aufrechnen. Vollkaufleuten stehen Zurückbehaltungs- oder Aufrechnungsrecht nicht zu.

6. Verzug

6.1. Bei Zahlungsverzug hat der Auftraggeber mindestens Verzugszinsen in Höhe von 12 % zu bezahlen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

6.2. Soweit wegen einer nach Vertragsschluss eingetretenen oder bekannt gewordenen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Auftragsgebers die Erfüllung des Zahlungsanspruches gefährdet ist, kann service4work Vorauszahlung in voller Höhe aller veranschlagten Honorare verlangen. Ihm steht dann ein Zurückbehaltungsrecht an den noch nicht ausgelieferten Waren/Leistungen zu, bist diese Forderungen ausgeglichen sind. Außerdem kann service4work die Weiterarbeit an noch nicht beendeten Aufträgen einstellen. Diese Rechte stehen service4work auch dann zu, wenn der Auftraggeber trotz Mahnung nicht bezahlt, auch wenn eine Erfüllung des Zahlungsanspruches nicht aufgrund der Vermögensverhältnisse des Auftraggebers gefährdet ist.

6.3. Befindet sich der Auftraggeber trotz Anzeige der Leistungs-/Lieferungsbereitschaft in Annahmeverzug, oder ist service4work aufgrund vorstehender Bestimmung berechtigt, ein Zurückbehaltungsrecht auszuüben, haftet er nur für Vorsatz.

7. Gewährleistung

7.1 Der Auftraggeber hat allfällige Reklamationen innerhalb drei Tagen nach Leistung durch service4work geltend zu machen und zu begründen. Im fall berechtigter und rechtzeitiger Reklamationen steht dem Kunden nur das Recht auf Verbesserung der Leistung durch service4work zu. Schadensersatzansprüche des Auftraggebers, insbesondere wegen Verzugs, Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluß, mangelhafter oder unvollständiger Leistung, Mängelfolgeschadens oder wegen unerlaubter Handlungen sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von service4work beruhen.

7.2 zur Bearbeitung überlassener Unterlagen des Auftraggebers übernimmt service4work keinerlei Haftung.

7.3. Liegen Mängel vor, die service4work Gewährleistungspflicht auslösen, behält sich service4work vor, nach seiner Wahl unter Ausschluss anderer Ansprüche Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung zu leisten. Dies gilt nicht, wenn eine zugesicherte Eigenschaft fehlt oder dem Unternehmer Vorsatz bzw. grobe Fahrlässigkeit zur Last liegt. Entsprechendes gilt für den Fall mangelhafter Nachbesserung oder mangelhafter Ersatzlieferung. Unterbleibt oder misslingt die Nachbesserung oder Ersatzlieferung oder verzögert service4work diese über eine angemessene Frist hinaus, dann kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten. Eine Haftung für Mangelfolgeschäden wird, soweit zulässig, ausgeschlossen, es sei denn service4work selbst oder die Personen, deren sich service4work zur Erfüllung seiner Verpflichtungen bedient handeln vorsätzlich oder grob fahrlässig. Werden am Vertragsgegenstand Arbeiten durch Dritte vorgenommen, so haftet service4work nur für die sorgfältige Auswahl der beauftragten Dritten. service4work haftet nicht für Schäden, die durch diese Personen an der vertragsgegenständlichen Ware/Leistung oder an sonstigen Rechtgütern des Auftraggebers eintreten.

7.4. Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigten nicht zur Beanstandungen der gesamten Lieferung.

8. Haftung und Schadenersatz

8.1 Schadenersatzansprüche gegen service4work sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern service4work den Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldet hat. Als Erfüllungsgehilfen gelten Angestellte des Unternehmens service4work, nicht aber Angestellte anderer Unternehmen oder Personen, deren sich diese Unternehmen bedienen oder deren Erfüllungsgehilfen.

8.2 Für die Wiederbeschaffung von Daten haftet service4work nicht, es sei denn, es wurde die Vernichtung vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.

8.3 Der Auftraggeber bestätigt, auf die Anleitung zur Verwendung der von uns verkauften Ware hingewiesen worden zu sein und wird die Ware nur in der Betriebsanleitung vorgesehenen Weise verwenden.

10. Erfüllungsort, Gerichtsstand und Rechtsordnung

10.1 Für Verträge mit Unternehmen gemäß § 1 KSchG wird als Erfüllungort für Lieferung und Zahlung Jochberg (Tirol) vereinbart

10.2 Für allfällige Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dieser Geschäftsverbindung wird als ausschließlich zuständiges Gericht das für Jochberg (Tirol) zuständige Gericht vereinbart.

10.3 Es gilt das Recht der Republik Österreich. Die Bestimmungen des Uncitral-Kaufrechtes werden einvernehmlich ausgeschlossen.

11. Sonstiges

11.1 Alle von service4work zur Verfügung gestellten Unterlagen (Zeichnungen, Prospekte etc.) bleiben dessen geistiges Eigentum.

11.2 Die Ansprüche des Käufers aus diesem Vertrag dürfen nicht ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung abgetreten werden.